Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studioart Media GmbH
Stand: 15.08.2026
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der
Studioart Media GmbH
Gablenzstraße 4–6
24114 Kiel
nachfolgend „Studioart Media“ genannt, und ihren Kunden über Foto-, Video-, Audio-, Medien-, Studio-, Beratungs-, Workshop-, Bearbeitungs- und Produktionsleistungen sowie damit zusammenhängende Lieferungen, Waren und digitale Inhalte.
Für die reine Vermietung von Kamera-, Licht-, Audio- oder sonstigem Produktionsequipment können ergänzende Mietbedingungen gelten. Soweit besondere Mietbedingungen vereinbart werden, gehen diese hinsichtlich der Vermietung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.2 Verbraucher und Unternehmer
Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des jeweiligen Vertrages, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, ihren Inhalt in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zugestimmt hat.
Bei Buchungen über die Internetseite oder ein elektronisches Buchungssystem kann die Zustimmung insbesondere durch das Setzen einer entsprechenden Auswahlbox erfolgen.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Studioart Media ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Dies gilt auch dann, wenn Studioart Media in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.5 Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und konkrete Leistungsbeschreibungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Mündliche Nebenabreden sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform bestätigt werden.
1.6 Frühere Aufträge der Studioart Photography GmbH
Studioart Media führt solche Aufträge, Kundenbeziehungen und vertraglichen Verpflichtungen der früheren Studioart Photography GmbH fort, die wirksam auf die Studioart Media GmbH übertragen wurden oder im Rahmen einer rechtlichen Unternehmensnachfolge auf diese übergegangen sind.
1.7 Begriffsbestimmung
Als „Aufnahmen“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sämtliche von Studioart Media erstellten Foto-, Video-, Audio- und sonstigen Medienproduktionen, unabhängig von ihrer technischen Form, ihrem Dateiformat oder ihrem Speichermedium.
Hierzu gehören insbesondere Fotografien, digitale Bilddateien, Videos, Filmsequenzen, Tonaufnahmen, digitale Medieninhalte, Druckerzeugnisse und sonstige Arbeitsergebnisse.
2. Vertragsschluss
2.1 Darstellung von Leistungen und Preisen
Die Darstellung von Leistungen, Paketen und Preisen auf der Internetseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in sonstigen Werbemitteln stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern die jeweilige Darstellung nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet wird.
2.2 Individuelle Angebote
Ein von Studioart Media erstelltes individuelles Angebot ist innerhalb der darin genannten Annahmefrist verbindlich.
Enthält das Angebot keine ausdrückliche Annahmefrist, kann Studioart Media das Angebot bis zur Annahme durch den Kunden zurücknehmen oder ändern.
2.3 Auftragserteilung
Der Kunde erteilt den Auftrag insbesondere durch:
- die Annahme eines individuellen Angebotes,
- eine verbindliche Buchung über ein Buchungssystem,
- die Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung,
- eine eindeutige Auftragserteilung in Textform,
- die Bestätigung eines individuellen Auftrages oder
- die vollständige oder teilweise Zahlung einer ausdrücklich angeforderten Anzahlung oder Startgebühr.
2.4 Onlinebuchungen
Bei Buchungen über die Internetseite oder ein elektronisches Buchungssystem gibt der Kunde durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Buchungsschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.
Soweit für die Buchung eine Startgebühr vorgesehen ist, wird der Termin erst nach vollständigem Eingang der Startgebühr und nach Übermittlung einer Buchungsbestätigung durch Studioart Media endgültig gesichert.
Bis zum Eingang der Startgebühr kann Studioart Media den ausgewählten Termin vorläufig reservieren. Ein Anspruch auf eine dauerhafte Freihaltung des Termins besteht während dieser vorläufigen Reservierung nicht.
2.5 Annahme des Auftrages
Der Vertrag kommt zustande, sobald Studioart Media den Auftrag oder die Buchung in Textform bestätigt, eine verbindliche Buchungsbestätigung versendet oder mit Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt nur dann bereits eine Vertragsannahme dar, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Buchungs- oder Auftragsbestätigung bezeichnet wird.
2.6 Maßgeblicher Leistungsumfang
Für den Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen sind in folgender Reihenfolge maßgeblich:
- die individuelle Auftragsbestätigung,
- das vom Kunden angenommene Angebot,
- die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Beschreibung des gebuchten Paketes,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Leistungsumfang und Durchführung
3.1 Geschuldete Leistungen
Studioart Media erbringt die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen Angebotes, der Auftragsbestätigung oder der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Paketbeschreibung.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet.
3.2 Künstlerische und technische Gestaltung
Die fotografische, filmische, gestalterische und technische Ausführung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Vorgaben nach dem fachlichen und künstlerischen Ermessen von Studioart Media.
Der Kunde erkennt mit Auftragserteilung den auf der Internetseite, im Portfolio oder anhand vorgelegter Referenzen erkennbaren Bild-, Bearbeitungs- und Gestaltungsstil von Studioart Media als Grundlage der vereinbarten Leistung an.
Subjektives Nichtgefallen stellt allein keinen Mangel dar, wenn die Leistung den vereinbarten Vorgaben und dem erkennbaren Gestaltungsstil von Studioart Media entspricht.
3.3 Bestimmte Mitarbeiter
Ein Anspruch auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Mitarbeiterin, einen bestimmten Mitarbeiter, Fotografen, Videografen oder sonstigen Leistungserbringer besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Studioart Media ist berechtigt, die eingesetzten Personen aus organisatorischen, gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen auszutauschen, sofern hierdurch der vereinbarte Leistungsumfang und die vereinbarte Qualität nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
3.4 Einsatz von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen
Studioart Media ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrages eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeitende, Assistenzen, Subunternehmer und sonstige geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Vertragspartner des Kunden bleibt ausschließlich die Studioart Media GmbH.
3.5 Änderungs- und Erweiterungswünsche
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Zusätzlicher Zeit-, Personal-, Bearbeitungs-, Material- oder Produktionsaufwand wird nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
3.6 Nachträgliche Bearbeitungswünsche
Nachträgliche Änderungen, die über die vereinbarte Grundbearbeitung hinausgehen, stellen Zusatzleistungen dar.
Hierzu gehören insbesondere:
- umfangreiche Haut- oder Beautyretuschen,
- Objektentfernungen,
- Montagen und Composings,
- Austausch oder Veränderung von Hintergründen,
- starke Form- oder Körperveränderungen,
- zusätzliche Schnittfassungen,
- nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Inhalte,
- zusätzliche Animationen,
- Untertitelungen oder Sprachfassungen sowie
- sonstige nicht ursprünglich vereinbarte Bearbeitungen.
Studioart Media informiert den Kunden vor Beginn solcher Zusatzarbeiten über die voraussichtlichen Mehrkosten, soweit der zusätzliche Aufwand nicht bereits aus dem Auftrag hervorgeht.
3.7 Änderung des Leistungsumfangs aus sachlichen Gründen
Soweit einzelne vereinbarte Leistungen aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form erbracht werden können, darf Studioart Media nach Abstimmung mit dem Kunden eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Erforderliche Informationen und Unterlagen
Der Kunde hat Studioart Media rechtzeitig alle Informationen, Vorgaben, Ansprechpartner, Dateien, Gegenstände, Freigaben und sonstigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlich sind.
4.2 Aufnahmeorte und Genehmigungen
Soweit Aufnahmen nicht in den Räumlichkeiten von Studioart Media erfolgen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der vereinbarte Aufnahmeort zum vorgesehenen Zeitpunkt betreten und für den vorgesehenen Zweck genutzt werden darf.
Erforderliche Dreh-, Foto-, Haus-, Gelände-, Veranstaltungs- oder sonstige Genehmigungen hat der Kunde rechtzeitig einzuholen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass Studioart Media diese Aufgabe übernimmt.
4.3 Rechte an übergebenen Materialien
Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an sämtlichen von ihm zur Verfügung gestellten Bildern, Videos, Musikstücken, Texten, Logos, Grafiken, Marken, Vorlagen und sonstigen Inhalten verfügt.
Der Kunde darf Studioart Media keine Inhalte zur Bearbeitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung überlassen, durch deren vertragsgemäße Verwendung Rechte Dritter verletzt werden.
4.4 Abgebildete Personen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für den Auftrag erforderlichen Einwilligungen der von ihm ausgewählten oder mitgebrachten Personen vorliegen, soweit Studioart Media nicht ausdrücklich die Einholung entsprechender Einwilligungen übernommen hat.
Bei minderjährigen Personen muss die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen.
Die eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten von Studioart Media bleiben hiervon unberührt.
4.5 Rechtzeitige Bereitstellung von Aufnahmeobjekten
Der Kunde hat Aufnahmeobjekte, Produkte, Waren, Kleidung, Requisiten und sonstige für den Auftrag erforderliche Gegenstände rechtzeitig und in einem für die Aufnahmen geeigneten Zustand bereitzustellen.
Nach Abschluss des Auftrages sind die Gegenstände innerhalb der vereinbarten Frist wieder abzuholen oder auf Kosten des Kunden zurückzusenden.
4.6 Unterlassene oder verspätete Mitwirkung
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Bearbeitungs- und Lieferfristen angemessen.
Zusätzlicher Aufwand, der durch fehlende, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden entsteht, kann nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnet werden.
4.7 Freigaben
Soweit Studioart Media dem Kunden Entwürfe, Vorschauen, Schnittfassungen, Texte oder sonstige Zwischenergebnisse zur Freigabe vorlegt, hat der Kunde diese innerhalb der vereinbarten oder mitgeteilten Frist zu prüfen.
Verzögerungen aufgrund verspäteter Freigaben verlängern vereinbarte Bearbeitungs- und Lieferfristen entsprechend.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 Urheberrecht
Die Urheberrechte an den erstellten Aufnahmen verbleiben bei den jeweiligen Fotografen, Videografen oder sonstigen Urhebern.
Studioart Media verfügt über die zur Vertragserfüllung und zur Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte erforderlichen Rechte.
Durch die Übergabe von Dateien, Datenträgern oder körperlichen Produkten wird das Urheberrecht selbst nicht übertragen.
5.2 Nutzungsrechte bei privaten Aufträgen
Bei Aufträgen für private Zwecke erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private, nicht gewerbliche Zwecke.
Die private Nutzung umfasst insbesondere:
- die private Speicherung und Vervielfältigung,
- die Weitergabe an Familienangehörige und Freunde,
- die Erstellung privater Drucke und Fotoprodukte sowie
- die Veröffentlichung auf privaten Profilen in sozialen Netzwerken.
Eine Nutzung zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung einer gewerblichen, beruflichen, politischen, vereinsbezogenen oder sonstigen kommerziellen Tätigkeit ist hiervon nicht umfasst.
5.3 Nutzungsrechte bei gewerblichen Aufträgen
Bei gewerblichen oder beruflichen Aufträgen richtet sich der Umfang der Nutzungsrechte nach dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Soweit keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der zur Erreichung des bei Vertragsschluss erkennbaren Vertragszwecks erforderlich ist.
5.4 Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an verbundene Unternehmen, Agenturen, Verlage, Geschäftspartner, Plattformbetreiber oder sonstige Dritte bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung, soweit die Weitergabe nicht ausschließlich zur technischen Durchführung der vereinbarten Nutzung erforderlich ist.
5.5 Zeitpunkt des Rechteübergangs
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher auf den jeweiligen Auftrag entfallender Forderungen auf den Kunden über.
Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung nur mit vorheriger Zustimmung von Studioart Media zulässig.
5.6 Bearbeitung der Aufnahmen
Technisch erforderliche Größenänderungen und geringfügige Beschnitte für die vereinbarte Nutzung sind zulässig.
Darüber hinausgehende Veränderungen, insbesondere starke Filter, KI-basierte Veränderungen, Montagen, Verfremdungen, inhaltliche Manipulationen oder die Entfernung von Urhebervermerken und Wasserzeichen, bedürfen der vorherigen Zustimmung von Studioart Media, soweit keine weitergehenden Bearbeitungsrechte vereinbart wurden.
5.7 Namensnennung bei Veröffentlichungen
Eine Verpflichtung des Kunden zu einer Namensnennung besteht nur, wenn dies im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder anderweitig ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit keine abweichende Kennzeichnung vereinbart wurde und der Kunde Studioart Media freiwillig nennen möchte, kann die Nennung insbesondere in einer der folgenden Formen erfolgen:
„Studioart Media GmbH“
oder
„Foto/Video: Studioart Media GmbH“
Etwaige gesetzliche Rechte der jeweiligen Urheber bleiben unberührt.
5.8 Eigenwerbung durch Studioart Media
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen des Kunden oder von erkennbar abgebildeten Personen zu Werbe-, Portfolio-, Social-Media-, Ausstellungs- oder Wettbewerbszwecken durch Studioart Media erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte Einwilligung oder eine andere rechtliche Erlaubnis vorliegt.
Die Auftragserteilung allein gilt nicht als Einwilligung in eine werbliche Veröffentlichung.
5.9 Rohdaten und unbearbeitetes Material
Der Kunde erhält ausschließlich die im Vertrag vereinbarten final bearbeiteten Aufnahmen und Endprodukte.
Ein Anspruch auf Herausgabe von RAW-Dateien, unbearbeiteten Fotos, Video-Rohmaterial, Projektdateien, Schnittprojekten, Audiospuren, Zwischenständen, aussortierten Aufnahmen oder sonstigen Produktions- und Quelldateien besteht nicht, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Preise, Anzahlungen, Startgebühren und Zahlungsbedingungen
6.1 Preisangaben
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche angegebenen Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger obligatorischer Preisbestandteile.
Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn dies ausdrücklich kenntlich gemacht wird.
6.2 Zusätzliche Kosten
Reise-, Übernachtungs-, Park-, Maut-, Versand-, Material-, Requisiten-, Model-, Location-, Lizenz-, Labor- und sonstige Fremdkosten sind zusätzlich zu zahlen, soweit sie:
- im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind,
- gesondert vereinbart wurden oder
- nachträglich mit Zustimmung des Kunden beauftragt wurden.
6.3 Fahrtkosten
Eine Anfahrt von bis zu einschließlich 20 Kilometern einfacher Entfernung ab dem Geschäftssitz von Studioart Media ist im vereinbarten Honorar enthalten, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
Ab dem 21. Kilometer werden 2,00 Euro je zusätzlichem Kilometer der einfachen Strecke berechnet.
Erforderliche Park-, Maut-, Fähr- oder vergleichbare Nebenkosten können zusätzlich berechnet werden.
6.4 Digitale Sonderbearbeitung
Soweit kein abweichender Preis vereinbart wurde, werden ausdrücklich beauftragte digitale Sonderbearbeitungen gegenüber Unternehmern mit 100,00 Euro netto pro Arbeitsstunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
Gegenüber Verbrauchern wird vor der Beauftragung der entsprechende Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer mitgeteilt.
6.5 Anzahlung bei größeren Aufträgen
Bei Aufträgen oder Bestellungen mit einem Gesamtwert von mehr als 500,00 Euro ist eine Anzahlung von mindestens 50 Prozent des vereinbarten Gesamtauftragswertes zu leisten.
Studioart Media ist berechtigt, abhängig von Art, Umfang, Vorleistungen, Fremdkosten und Terminbindung des Auftrages eine höhere Anzahlung bis hin zur vollständigen Vorauszahlung zu verlangen.
Die konkrete Höhe der Anzahlung wird dem Kunden vor Vertragsschluss im Angebot, in der Buchungsübersicht oder in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Wird keine höhere Anzahlung ausdrücklich mitgeteilt oder vereinbart, beträgt die Anzahlung 50 Prozent des Gesamtauftragswertes.
Studioart Media ist berechtigt, die verbindliche Terminreservierung, die Beauftragung von Fremddienstleistern und den Beginn der Leistungserbringung vom vollständigen Eingang der Anzahlung abhängig zu machen.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu Zahlungs- und Abschlagsansprüchen, bleiben unberührt.
6.6 Startgebühr zur Terminsicherung
Bei Onlinebuchungen, Studioaufnahmen und sonstigen unmittelbar buchbaren Terminen kann eine Startgebühr zur Terminsicherung verlangt werden.
Die konkrete Höhe der Startgebühr wird dem Kunden vor Abschluss der Buchung angezeigt.
Die Startgebühr ist unmittelbar bei der Buchung zu bezahlen. Der Termin wird erst nach vollständigem Eingang der Startgebühr und verbindlicher Bestätigung durch Studioart Media endgültig gesichert.
Die Startgebühr ist keine zusätzliche Vergütung neben dem vereinbarten Gesamtpreis, sondern wird vollständig auf den Preis der gebuchten Leistung angerechnet, sofern bei der Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde.
6.7 Fälligkeit von Rechnungen
Sämtliche Rechnungen der Studioart Media GmbH sind mit Zugang sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.
Anzahlungen und Startgebühren sind zu dem im Angebot, in der Buchungsübersicht oder in der Zahlungsaufforderung genannten Zeitpunkt fällig.
6.8 Zahlungserinnerung, Verzug und Inkasso
Wird eine fällige Rechnung nicht vollständig beglichen, erhält der Kunde grundsätzlich eine Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung mit einer angemessenen Zahlungsfrist.
Begleicht der Kunde die Forderung nicht innerhalb der in der Zahlungserinnerung oder Mahnung genannten Frist, kann Studioart Media die Forderung nach Eintritt des gesetzlichen Zahlungsverzuges ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt übergeben.
Der Kunde hat die durch den Zahlungsverzug entstandenen erforderlichen und gesetzlich erstattungsfähigen Kosten zu tragen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- gesetzliche Verzugszinsen,
- erforderliche Mahnkosten,
- gesetzlich erstattungsfähige Inkassokosten,
- Rechtsanwaltskosten und
- gerichtliche Kosten.
Gegenüber Unternehmern kann Studioart Media zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale verlangen, soweit deren gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.
6.9 Zuordnung von Zahlungen
Anzahlungen, Startgebühren und sonstige Teilzahlungen werden auf die Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag angerechnet.
Bestehen mehrere offene Forderungen, erfolgt die Zuordnung nach der vom Kunden bei der Zahlung angegebenen Tilgungsbestimmung, im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte körperliche Produkte, insbesondere Ausdrucke, Fotobücher, Datenträger und sonstige Waren, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Studioart Media.
Der Übergang von Nutzungsrechten an digitalen Aufnahmen richtet sich nach Ziffer 5.5.
6.11 Zurückbehaltung der Endprodukte
Studioart Media ist berechtigt, die Auslieferung finaler Dateien, hochauflösender Aufnahmen, Druckprodukte und sonstiger Endprodukte bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag zurückzuhalten.
Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei berechtigten Mängelansprüchen, bleiben unberührt.
6.12 Maßgeblicher Preis
Maßgeblich ist der Preis, der dem Kunden bei Vertragsschluss angezeigt, im angenommenen Angebot genannt oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen wurde.
Spätere Preisänderungen wirken sich nicht auf bereits geschlossene Verträge aus, sofern keine Vertragsänderung vereinbart wird.
7. Termine, Stornierungen, Nichterscheinen und Terminverschiebungen
7.1 Verbindlichkeit von Terminen
Vereinbarte Foto-, Video-, Studio-, Beratungs-, Workshop- und Produktionstermine sind verbindlich.
Studioart Media reserviert die vereinbarten Zeiträume, erforderlichen Räumlichkeiten, Produktionsmittel und verfügbaren Mitarbeiter entsprechend dem gebuchten Auftrag.
7.2 Form und Zugang einer Stornierung
Eine Stornierung oder Absage muss in Textform erfolgen.
Hierfür kann der Kunde insbesondere folgende Übermittlungswege nutzen:
- E-Mail,
- das verwendete Buchungssystem oder
- eine andere von Studioart Media ausdrücklich angebotene elektronische Kontaktmöglichkeit.
Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei Studioart Media eingeht.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
7.3 Pauschalierte Ausfallentschädigung
Storniert der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin aus einem Grund, den Studioart Media nicht zu vertreten hat, kann Studioart Media folgende pauschalierte Ausfallentschädigung verlangen:
- bei einer Stornierung mehr als 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Terminbeginn: 20 Prozent
- bei einer Stornierung 22 bis einschließlich 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Terminbeginn: 40 Prozent
- bei einer Stornierung mehr als 48 Stunden und bis einschließlich 21 Kalendertage vor dem vereinbarten Terminbeginn: 70 Prozent
- bei einer Stornierung 48 Stunden oder weniger vor dem vereinbarten Terminbeginn: 100 Prozent
Berechnungsgrundlage ist die für den reservierten Termin vereinbarte Vergütung.
Nicht angefallene und gesondert ausgewiesene variable Kosten, insbesondere nicht entstandene Reise-, Material-, Versand-, Verpflegungs- oder stornierbare Fremdkosten, werden nicht berechnet beziehungsweise von der Berechnungsgrundlage abgezogen.
7.4 Nichterscheinen ohne Absage
Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum verbindlich vereinbarten Termin oder nimmt er die vereinbarte Leistung bis zum Ende des reservierten Zeitfensters nicht in Anspruch, gilt dies als unentschuldigtes Nichterscheinen.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen beträgt die pauschalierte Ausfallentschädigung 100 Prozent der nach Ziffer 7.3 maßgeblichen Vergütung.
Dies gilt insbesondere, wenn:
- der Termin ausschließlich für den Kunden freigehalten wurde,
- Mitarbeiter, Fotografen oder Videografen bereitstanden,
- Studio-, Produktions- oder Aufnahmeflächen reserviert waren,
- Produktionsmittel bereitgestellt wurden und
- der Termin nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden konnte.
7.5 Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Studioart Media durch die Stornierung oder das Nichterscheinen überhaupt kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die berechnete Ausfallentschädigung entstanden ist.
Wird ein geringerer Schaden nachgewiesen, reduziert sich die Ausfallentschädigung entsprechend.
Wird nachgewiesen, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist, entfällt die Ausfallentschädigung.
7.6 Ersparte Aufwendungen und anderweitige Vergabe
Studioart Media rechnet ersparte Aufwendungen und solche Einnahmen an, die durch eine tatsächliche anderweitige Vergabe des frei gewordenen Termins erzielt wurden.
Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie dem jeweiligen Auftrag konkret zugeordnet und nachgewiesen werden können.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Locationkosten,
- Modelhonorare,
- Reisekosten,
- Übernachtungskosten,
- Mietkosten,
- Lizenzkosten,
- Materialkosten,
- gebuchte Fremddienstleister und
- sonstige nicht mehr stornierbare Aufwendungen.
7.7 Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen
Bereits geleistete Anzahlungen und Startgebühren werden auf eine nach dieser Ziffer geschuldete Ausfallentschädigung und auf nachgewiesene Fremdkosten angerechnet.
Übersteigen die bereits geleisteten Zahlungen die berechtigte Gesamtforderung von Studioart Media, wird der verbleibende Überschuss erstattet.
Reichen die bereits geleisteten Zahlungen zur Begleichung der berechtigten Gesamtforderung nicht aus, ist der verbleibende Differenzbetrag nach Rechnungsstellung sofort fällig.
7.8 Terminverschiebung durch den Kunden
Der Kunde hat keinen einseitigen Anspruch auf eine Terminverschiebung. Eine Terminverschiebung bedarf der ausdrücklichen Bestätigung durch Studioart Media in Textform.
Stimmt Studioart Media der Terminverschiebung zu, gilt der ursprüngliche Termin nicht als storniert. Die Stornierungspauschalen nach Ziffer 7.3 werden in diesem Fall für die bestätigte Terminverschiebung nicht berechnet.
Eine bereits geleistete Startgebühr oder Anzahlung:
- verfällt bei einer bestätigten Terminverschiebung nicht,
- bleibt vollständig als Guthaben für den Auftrag bestehen,
- wird auf den neu vereinbarten Termin übertragen und
- wird aufgrund der Terminverschiebung nicht in Geld ausgezahlt.
Der Ersatztermin richtet sich nach der Verfügbarkeit von Studioart Media und muss einvernehmlich vereinbart werden.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, besteht ein Anspruch auf eine einmalige Terminverschiebung. Weitere Terminverschiebungen können von Studioart Media abgelehnt oder als Stornierung und anschließende Neubuchung behandelt werden.
Bereits entstandene und aufgrund der Terminverschiebung zusätzlich anfallende Fremd-, Reise-, Personal-, Location- oder sonstige Kosten können nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnet werden.
Ändert sich durch die Terminverschiebung der Leistungsumfang, die Location, die Einsatzzeit oder eine andere preisbestimmende Grundlage, wird eine mögliche Preisanpassung vor Bestätigung des Ersatztermins mit dem Kunden vereinbart.
7.9 Spätere endgültige Stornierung nach Terminverschiebung
Storniert der Kunde den Auftrag nach einer bestätigten Terminverschiebung endgültig, richtet sich die Ausfallentschädigung nach dem Abstand zwischen dem Eingang der endgültigen Stornierung und dem zuletzt verbindlich bestätigten Ersatztermin.
Die bereits geleistete Startgebühr oder Anzahlung wird gemäß Ziffer 7.7 auf die entstehende Forderung angerechnet.
7.10 Verspätung des Kunden
Erscheint der Kunde verspätet zu einem vereinbarten Termin, besteht kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung des gebuchten Zeitfensters.
Soweit es der nachfolgende Terminplan erlaubt, kann Studioart Media eine Verlängerung anbieten. Der dadurch entstehende zusätzliche Aufwand kann gesondert berechnet werden.
Die vereinbarte Vergütung bleibt bestehen, soweit die Verkürzung des Termins vom Kunden zu vertreten ist.
Erscheint der Kunde so spät, dass die vereinbarte Leistung innerhalb des verbleibenden Zeitfensters nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann, kann dies als Nichterscheinen im Sinne von Ziffer 7.4 behandelt werden.
Dem Kunden bleibt auch in diesem Fall der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens gestattet.
7.11 Absage durch Studioart Media
Kann Studioart Media einen Termin aus einem von Studioart Media zu vertretenden Grund nicht durchführen, wird nach Wahl des Kunden:
- ein geeigneter Ersatztermin vereinbart oder
- eine bereits für die ausgefallene Leistung geleistete Zahlung erstattet.
Entscheidet sich der Kunde für einen Ersatztermin, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig auf diesen Termin übertragen.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelung in Ziffer 10.
7.12 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
Kann ein Termin aufgrund höherer Gewalt oder eines sonstigen unvorhersehbaren und von keiner Vertragspartei zu vertretenden Ereignisses nicht durchgeführt werden, bemühen sich die Parteien zunächst um einen Ersatztermin.
Hierzu können insbesondere gehören:
- behördliche Verbote,
- Naturereignisse,
- Unwetter,
- erhebliche Verkehrsstörungen,
- Stromausfälle,
- plötzlich eintretende schwere Erkrankungen,
- Unfälle oder
- vergleichbare Ereignisse.
Bereits geleistete Zahlungen werden bei einer einvernehmlichen Terminverschiebung auf den Ersatztermin übertragen und nicht ausgezahlt.
Kann die Leistung endgültig nicht erbracht werden oder ist ein Ersatztermin für eine Vertragspartei unzumutbar, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Bildauswahl, Lieferung, Abnahme und Mängel
8.1 Auswahl der Aufnahmen
Soweit der Kunde aus einer größeren Anzahl von Aufnahmen auswählen darf, erfolgt die Auswahl innerhalb der im Angebot, in der Buchungsbeschreibung oder bei Bereitstellung der Online-Galerie genannten Frist.
Die in einem Paket enthaltene Anzahl final bearbeiteter Aufnahmen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
8.2 Zusätzliche Aufnahmen
Weitere, nicht im gebuchten Paket enthaltene Aufnahmen können zu den bei der Auswahl mitgeteilten Preisen erworben werden.
Ein Anspruch auf den Erwerb sämtlicher entstandener Aufnahmen oder auf die Herausgabe technisch, inhaltlich oder gestalterisch aussortierter Dateien besteht nicht.
8.3 Liefer- und Bearbeitungszeiten
Angegebene Bearbeitungs- und Lieferzeiten sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Bearbeitungszeiträume.
Verzögerungen, die durch nachträgliche Änderungswünsche, fehlende Auswahlentscheidungen, fehlende Mitwirkung oder verspätete Freigaben des Kunden entstehen, verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.
8.4 Lieferung
Die Lieferung erfolgt in dem vereinbarten Format und auf dem vereinbarten Übermittlungsweg.
Die Übermittlung kann insbesondere erfolgen:
- über eine Online-Galerie,
- über einen Downloadlink,
- per E-Mail,
- auf einem Datenträger,
- per Versand oder
- durch persönliche Übergabe.
8.5 Abnahme
Soweit die vereinbarte Leistung einer werkvertraglichen Abnahme unterliegt, ist der Kunde verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.
8.6 Mängelanzeige
Der Kunde soll erkennbare technische oder inhaltliche Mängel nach Erhalt der Leistung möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitteilen, damit Studioart Media eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung vornehmen kann.
Die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen werden durch diese Bitte nicht verkürzt.
Für Kaufleute bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt, soweit diese im jeweiligen Vertragsverhältnis anwendbar sind.
8.7 Nacherfüllung
Liegt ein von Studioart Media zu vertretender Mangel vor, ist Studioart Media zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, soweit eine Nacherfüllung möglich und dem Kunden zumutbar ist.
Die weiteren gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8.8 Künstlerische Gestaltung
Subjektives Nichtgefallen, abweichende persönliche Erwartungen oder nachträglich geänderte Geschmacksvorstellungen stellen für sich allein keinen Mangel dar, wenn die Leistung:
- dem vereinbarten Leistungsumfang,
- den ausdrücklich vereinbarten Vorgaben und
- dem bei Auftragserteilung erkennbaren Gestaltungsstil von Studioart Media
entspricht.
8.9 Technisch bedingte Abweichungen
Geringfügige Farb-, Helligkeits-, Kontrast- oder Darstellungsabweichungen können aufgrund unterschiedlicher Bildschirme, Displayeinstellungen, Druckverfahren, Papiersorten, Farbräume oder Ausgabegeräte entstehen.
Solche technisch bedingten und branchenüblichen geringfügigen Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
9. Online-Galerien, digitale Dateien und Datensicherung
9.1 Bereitstellung von Online-Galerien
Studioart Media kann dem Kunden eine passwortgeschützte oder über einen individuellen Link erreichbare Online-Galerie zur Ansicht, Auswahl oder zum Herunterladen von Aufnahmen bereitstellen.
9.2 Dauer der Bereitstellung
Die Online-Galerie wird für den bei ihrer Bereitstellung genannten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
Studioart Media ist nicht verpflichtet, Online-Galerien, Downloadlinks oder sonstige digitale Zugänge dauerhaft bereitzuhalten.
9.3 Zugangsdaten
Der Kunde hat Zugangsdaten und nicht öffentliche Galerielinks vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
Eine Weitergabe ist nur an Personen zulässig, die zur Ansicht oder Auswahl der Aufnahmen berechtigt sind.
9.4 Vorschauaufnahmen und Wasserzeichen
Vorschauaufnahmen, nicht erworbene Dateien und mit Wasserzeichen versehene Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht, vervielfältigt, bearbeitet oder anderweitig genutzt werden.
Das Entfernen, Verändern oder Verdecken von Wasserzeichen ist nicht gestattet.
9.5 Verfügbarkeit
Studioart Media gewährleistet keine jederzeitige und unterbrechungsfreie Erreichbarkeit von Online-Galerien oder Downloadsystemen.
Bei vorübergehenden technischen Störungen wird Studioart Media im Rahmen des Zumutbaren eine erneute Bereitstellung oder einen alternativen Übermittlungsweg anbieten.
9.6 Datensicherung durch den Kunden
Nach ordnungsgemäßer Übergabe oder Bereitstellung der finalen Dateien ist der Kunde für deren dauerhafte Speicherung und Datensicherung verantwortlich.
Der Kunde soll die erhaltenen Dateien unverzüglich auf mindestens einem weiteren geeigneten Speichermedium sichern.
9.7 Keine dauerhafte Archivierungspflicht
Studioart Media ist nicht verpflichtet, Rohdaten, Projektdateien, Auswahlgalerien oder finale Dateien dauerhaft zu archivieren, sofern keine gesonderte Archivierungsvereinbarung getroffen wurde.
Eine freiwillige weitere Speicherung begründet keine Verpflichtung zur dauerhaften Aufbewahrung.
10. Haftung
10.1 Unbeschränkte Haftung
Studioart Media haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
10.2 Leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Studioart Media auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
10.3 Technische Defekte und Datenverluste
Für Schäden aufgrund technischer Defekte an Kameras, Objektiven, Beleuchtungstechnik, Computern, Festplatten, Speicherkarten, Übertragungssystemen oder sonstigen Produktionsmitteln haftet Studioart Media nach den Regelungen der Ziffern 10.1 und 10.2.
Studioart Media setzt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren geeignete Arbeits- und Sicherungsmaßnahmen ein. Eine vollständige technische Ausfallsicherheit kann jedoch nicht gewährleistet werden.
10.4 Fehlende Mitwirkung und unzutreffende Angaben
Studioart Media haftet nicht für Verzögerungen, Mehraufwand oder Beeinträchtigungen, die auf unzutreffenden oder unvollständigen Angaben, verspäteten Freigaben oder sonstigen Pflichtverletzungen des Kunden beruhen.
Dies gilt nicht, soweit Studioart Media den Schaden mitverursacht hat.
10.5 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Verletzt die vertragsgemäße Verwendung von durch den Kunden bereitgestellten Inhalten, Vorlagen oder Anweisungen Rechte Dritter, haftet der Kunde für die daraus entstehenden Folgen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Der Kunde stellt Studioart Media in diesem Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei.
Studioart Media wird den Kunden über entsprechende Ansprüche unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.
10.6 Persönliche Gegenstände
Für persönliche Gegenstände, Kleidung, Requisiten, Geräte oder sonstiges Eigentum, das der Kunde oder von ihm mitgebrachte Personen in die Räumlichkeiten von Studioart Media einbringen, haftet Studioart Media nach den allgemeinen Regelungen dieser Ziffer.
11. Gutscheine und Gutscheinshop
11.1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Erwerb und die Einlösung von Gutscheinen der Studioart Media GmbH.
11.2 Wertgutscheine
Studioart Media verkauft grundsätzlich Wertgutscheine, die mit ihrem ausgewiesenen Geldwert auf buchbare Leistungen von Studioart Media angerechnet werden können.
Ein Gutschein begründet keinen Anspruch auf:
- einen bestimmten Termin,
- eine bestimmte Mitarbeiterin oder einen bestimmten Mitarbeiter,
- eine bestimmte Leistung oder
- die dauerhafte Verfügbarkeit eines bestimmten Paketes,
sofern dies nicht ausdrücklich auf dem Gutschein angegeben ist.
11.3 Vertragsschluss
Der Vertrag über den Erwerb eines Gutscheins kommt zustande, wenn Studioart Media die Gutscheinbestellung bestätigt oder den Gutschein bereitstellt beziehungsweise versendet.
11.4 Bereitstellung
Digitale Gutscheine können per E-Mail, Download oder über einen sonstigen elektronischen Übermittlungsweg bereitgestellt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
11.5 Einlösung
Gutscheine können im Rahmen der Verfügbarkeit für Leistungen von Studioart Media eingelöst werden.
Bei der Terminvereinbarung ist auf den Gutschein hinzuweisen. Studioart Media kann die Vorlage oder Übermittlung des Gutscheincodes verlangen.
11.6 Teileinlösung
Ist der Wert der gebuchten Leistung geringer als das vorhandene Gutscheinguthaben, bleibt das Restguthaben bis zum Ablauf der Gültigkeit des Gutscheins erhalten.
Ist der Wert der gebuchten Leistung höher als das Gutscheinguthaben, hat der Kunde den Differenzbetrag zu zahlen.
11.7 Barauszahlung
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines Restguthabens erfolgt nicht, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung besteht.
11.8 Gültigkeit
Entgeltlich erworbene Wertgutscheine können innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden.
Die Frist endet grundsätzlich mit Ablauf des 31. Dezember des dritten auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres.
Für unentgeltlich ausgegebene Aktions-, Rabatt- oder Werbegutscheine kann eine abweichende Gültigkeitsdauer festgelegt werden, wenn diese bei Ausgabe eindeutig angegeben ist.
11.9 Preisänderungen
Wird ein Gutschein für eine bestimmte Leistung ausgestellt und hat sich der Preis dieser Leistung seit Ausstellung erhöht, wird der Gutschein mit seinem ausgewiesenen Geldwert angerechnet.
Der Kunde hat die Differenz zu dem bei der Einlösung geltenden Preis zu zahlen, sofern keine ausdrückliche Preisgarantie vereinbart wurde.
11.10 Übertragbarkeit und Verlust
Wertgutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Person ausgestellt wurden.
Studioart Media kann mit befreiender Wirkung an die Person leisten, die einen gültigen Gutscheincode vorlegt, sofern Studioart Media keine Kenntnis von einer fehlenden Berechtigung hat.
Bei Verlust, Weitergabe oder unbefugter Nutzung eines Gutscheincodes haftet Studioart Media nur nach Maßgabe der Ziffer 10.
11.11 Stornierung eines mit Gutschein gebuchten Termins
Bei der Stornierung eines mit einem Gutschein gebuchten Termins gelten die Regelungen der Ziffer 7.
Eine berechtigte Ausfallentschädigung kann mit dem vorhandenen Gutscheinwert verrechnet werden.
Bei einer von Studioart Media bestätigten Terminverschiebung bleibt der Gutscheinwert für den Ersatztermin bestehen und wird nicht in Geld ausgezahlt.
12. Verbraucher, Fernabsatz und Widerrufsrecht
12.1 Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Ob ein Widerrufsrecht besteht oder eine gesetzliche Ausnahme eingreift, richtet sich nach der Art des jeweiligen Vertrages und den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Gesonderte Widerrufsinformation
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren des Widerrufs informiert.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.
12.3 Vorzeitiger Leistungsbeginn
Soll Studioart Media auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, gelten die gesetzlichen Regelungen über:
- den vorzeitigen Leistungsbeginn,
- einen möglichen Wertersatz und
- das Erlöschen des Widerrufsrechts.
12.4 Verhältnis zu den Stornierungsbedingungen
Die Stornierungsbedingungen nach Ziffer 7 schränken ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein.
Wird ein Vertrag wirksam widerrufen, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen des Widerrufs.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
13.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohn- oder Geschäftssitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung erfüllt sind.
Gegenüber Verbrauchern gelten im Übrigen die gesetzlichen Gerichtsstände.
13.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der geänderten Fassung geschlossen werden.
Bereits geschlossene Verträge werden durch eine spätere Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einseitig verändert.
13.4 Speicherung der Vertragsbedingungen
Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss aufrufen, speichern und ausdrucken.
Studioart Media ist berechtigt, die bei Vertragsschluss geltende Fassung zu Dokumentations- und Nachweiszwecken zu speichern.
13.5 Unwirksame Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.